Zweite Meinung

Unter einer ärztlichen Zweitmeinung (Second opinion) versteht man die Beurteilung und Überprüfung von Befunden, Diagnosen und Operationsindikationen durch einen zweiten Arzt.

In Deutschland werden seit vielen Jahren überdurchschnittlich viele operative Eingriffe durchgeführt. Die Zahlen sind schockierend und stetig steigend. Es werden in unserem Land zum Beispiel jährlich ca. 300.000 Rücken operiert. Das sind dreimal so viele Operationen wie in England und doppelt so viele wie in Frankreich!
Nach Ansicht von Experten ist dieser Sachverhalt nicht nur medizinisch oder durch die Altersstruktur der Bevölkerung zu erklären. Jede Operation ist zudem auch ein erhebliches Gesundheitsrisiko für den einzelnen Patienten. Nach meiner Auffassung ist daher ein operativer Eingriff in der Regel erst dann angezeigt, wenn die nicht-operativen Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Das Einholen einer zweiten ärztlichen Meinung kann helfen Fehlentscheidungen zu vermeiden. Dem Patienten kann aber auch durch das Ausräumen von Zweifeln an einer Operationsindikation das gute Gefühl geben werden richtig entschieden zu haben.

Unnötige Operationen vermeiden
Vor allem Gelenkbeschwerden, Wirbelsäulen- und Bandscheibenerkrankungen können hervorragend mit konservativen Behandlungsmaßnahmen therapiert werden. Bei mindestens 90 Prozent aller Patienten verringern sich die Beschwerden und Bewegungseinschränkungen durch eine konservative Therapie zumindest so gut, dass kein operativer Eingriff notwendig ist.

Die von einem Bandscheibenvorfall ausgelösten Nervenwurzelreizungen gehen in der Regel nur langsam wieder zurück. Wird die Belastung schließlich behutsam aufgebaut, können die meisten Patienten nach einiger Zeit wieder ein ganz normales Leben führen. Es ist jedoch völlig klar, dass es auch eindeutige Indikationen für operative Eingriffe gibt, wie z.B. bei dem Auftreten von Lähmungen.

In der deutschen Charta für Patientenrechte wird angegeben, dass Sie als Patient das Recht auf das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung besitzen.
In meiner Zweitmeinungssprechstunde überprüfe ich als Facharzt für Orthopädie die vorliegenden Befunde, Diagnosen sowie Operationsindikationen. Oft gibt es ganz verschiedene sowohl konservative als auch operative Behandlungsverfahren, die zum Ziel führen.
Die Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt eine Operation wirklich erforderlich ist, bewerten Kliniken und Chirurgen häufig ganz unterschiedlich. Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen die für Sie persönlich sinnvollste und individuell passende Therapie zu finden.

Zur Zweitmeinungssprechstunde bringen Sie bitte möglichst komplett alle Behandlungs- und Untersuchungsunterlagen mit. Hierdurch können unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden! Sie können entscheiden, ob sie sich behandeln lassen wollen oder nicht. Die Art und den Umfang der medizinischen Behandlung bestimmen ausschließlich Sie selbst.